Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Smartbricks GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Kunden“), insbesondere für die Lieferung und Lizenzierung von Softwareprodukten, den Vertrieb von ERP-Systemen, Beratungs- und Schulungsleistungen sowie Workshops im Bereich der Cybersecurity. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie zwischen Anbieter und Kunde ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden, die beispielsweise in Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Kunden angeführt sind, werden nicht Teil des Vertrags mit dem Anbieter, es sei denn, der Anbieter hat diesen schriftlich zugestimmt. Im Falle einer schriftlichen Zustimmung zu abweichenden Vereinbarungen gelten diese ausschließlich für den betreffenden Einzelfall.
Die jeweils gültige Fassung der AGB kann jederzeit auf der Internetseite von Smartbricks GmbH heruntergeladen und auf Anfrage übermittelt werden.
Leistungen und Prüfung
Gegenstand eines Auftrages bei Smartbricks GmbH kann sein:
Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten, spezialisiert auf die Baubranche.
Angebot und Implementierung von ERP-Systemen, inklusive Beratung und Schulung für die optimale Nutzung dieser Systemlösungen.
Durchführung von Workshops und Schulungen im Bereich der Cybersecurity, um das Bewusstsein und die Kenntnisse der Kunden im Umgang mit digitalen Sicherheitsrisiken zu stärken.
Erstellung von Individualsoftware und Anpassungen bestehender Softwarelösungen an spezifische Kundenbedürfnisse.
Bereitstellung von Standardsoftwareprodukten und Erwerb von Nutzungsberechtigungen.
Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Softwareprodukte, einschließlich Umstellungsunterstützung und telefonischer Beratung.
Wartung und Aktualisierung der Softwareprodukte, um deren kontinuierliche Leistung und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Entwicklung individueller Softwarelösungen basiert auf den vom Kunden bereitgestellten, bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmitteln. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung von praxisgerechten Testdaten und Testmöglichkeiten. Die Verantwortung für die Sicherung von Echtdaten im Falle eines Echtbetriebstests liegt beim Kunden.
Die Basis für die Erstellung von Individualprogrammen ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die entweder vom Anbieter gegen eine Kostenberechnung ausgearbeitet oder vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Diese Leistungsbeschreibung muss vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und bestätigt werden.
Individuell entwickelte Software oder Anpassungen erfordern eine formelle Abnahme durch den Kunden innerhalb von vier Wochen nach Lieferung. Erfolgt keine Abnahme innerhalb dieses Zeitraums, gilt die Software als abgenommen. Wesentliche Mängel müssen vom Kunden dokumentiert und dem Anbieter gemeldet werden.
Bei der Bestellung von Standardsoftware bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfangs der Programme.
Sollte die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung unmöglich sein, ist Smartbricks GmbH verpflichtet, dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderungen der Leistungsbeschreibung durch den Kunden oder bei Versäumnissen des Kunden, die eine Ausführung ermöglichen würden, kann Smartbricks GmbH vom Auftrag zurücktreten.
Der Versand von Software, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Schulungen und weitere Erklärungen werden gesondert berechnet.
Eine barrierefreie Ausgestaltung von digitalen Produkten ist nicht standardmäßig im Angebot enthalten und muss gesondert vereinbart werden. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Überprüfung von Inhalten im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und andere relevante Rechtsvorschriften.
Preise, Steuern und Gebühren
Die Preise sind für den im Vertrag festgelegten Leistungs- und Lieferumfang gültig. Dienstleistungen oder Lieferungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen, werden gesondert berechnet.
Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise nicht als Pauschalpreise.
Die angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht abweichend angegeben, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, sowie exklusive etwaiger Versandkosten, Reisekosten und Spesen. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Preisgestaltung basiert auf der Annahme, dass die erbrachten Leistungen kontinuierlich und ohne Behinderungen erfolgen können. Kosten, die durch vom Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten verursachte Behinderungen oder Unterbrechungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Smartbricks GmbH behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, sollte dies aufgrund von Umständen erforderlich sein, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere wenn:
Preiserhöhungen von Lieferanten oder Subdienstleistern erfolgen. Solche Preiserhöhungen können in vollem Umfang an den Kunden weiterberechnet werden.
Löhne, Gehälter, Energiekosten, Transportkosten oder Steuern sich aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen erhöhen. Die Preisanpassung erfolgt entsprechend der Kostensteigerung, die sich unmittelbar auf den Vertrag auswirkt.
Über jegliche Preisanpassungen wird der Kunde individuell und unter Angabe der Gründe für die Anpassung informiert. Diese Mitteilung kann auch per E-Mail erfolgen.
Für Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) anzugeben. Bei fehlerhafter oder missbräuchlicher Angabe der UID-Nummer oder wenn die Ware nicht in ein anderes EU-Land importiert oder exportiert wird, trägt der Kunde die Verantwortung für die entstehenden Steuernachzahlungen unabhängig von weitergehenden Ansprüchen.
Vertragsabschluss
Sämtliche Angaben des Auftragnehmers zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend.
Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen des Auftragnehmers gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
Verbindliche Angebote des Auftragnehmers können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu leisten. Die restlichen 50% des Gesamtpreises sind fällig und zu zahlen, sobald der Kunde die Zugangsdaten für Smartbricks erhalten hat, das Go-Live des ERP-Systems erfolgt ist oder die Cybersecurity-Workshops abgehalten wurden. Rechnungen von Smartbricks GmbH sind inklusive Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu begleichen. Dies gilt auch für Teilrechnungen, die analog zu den für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu behandeln sind.
Bei Aufträgen, die aus mehreren Einheiten, wie zum Beispiel Programmen und/oder Schulungen oder die Realisierung in Teilschritten umfassen, ist Smartbricks GmbH berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung zu stellen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fortführung der Lieferung bzw. Leistungserbringung durch Smartbricks GmbH. Sollten vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, behält sich Smartbricks GmbH das Recht vor, die Arbeit einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Die dadurch entstehenden Kosten sowie der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Kommt es bei Ratenzahlungen zu zwei ausstehenden Zahlungen, ist Smartbricks GmbH berechtigt, einen Terminverlust geltend zu machen und fällige Beträge sofort einzufordern.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Termine und Mitwirkungspflichten
Smartbricks GmbH setzt sich zum Ziel, die vereinbarten Fertigstellungstermine so präzise wie möglich einzuhalten.
Die Einhaltung der vorgesehenen Fertigstellungsfristen setzt voraus, dass der Kunde alle notwendigen Informationen, Unterlagen und insbesondere die akzeptierte Leistungsbeschreibung gemäß Abschnitt 2.3 termingerecht und vollständig zur Verfügung stellt und seine Mitwirkungspflichten umfassend erfüllt. Verzögerungen in der Lieferung oder zusätzliche Kosten, die durch falsche, unvollständige oder nachträglich veränderte Angaben oder bereitgestellte Unterlagen seitens des Kunden verursacht werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Smartbricks GmbH und führen nicht zu einer Verzögerung im Sinne eines Verzugs seitens Smartbricks GmbH. Eventuell daraus resultierende zusätzliche Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Bei Aufträgen, die mehrere Elemente oder Softwaremodule umfassen, behält sich Smartbricks GmbH das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
Haftungsausschluss
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der Auswahl, der Implementierung oder der Nutzung der ERP-Systemlösungen sowie der vom Anbieter selbst entwickelten Softwareprodukte resultieren. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die aus Sicherheitslücken in den vertriebenen oder selbst entwickelten Softwarelösungen entstehen. Weiterhin ist die Haftung für Berechnungsfehler, die aus der Nutzung oder der Programmierung der Software resultieren, insbesondere bei fehlerhafter Mengenermittlung, fehlenden oder überzähligen Leistungspositionen, vollständig ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für direkte, indirekte, spezielle oder Folgeschäden, die dem Kunden entstehen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Geschäftschancen, nicht erteilte Aufträge, fehlerhafte Abrechnung von Bauleistungen oder jegliche Probleme, die aus diesen Situationen entstehen könnten. Dies umfasst auch den Fall, dass der Kunde aufgrund von Berechnungsfehlern oder Unstimmigkeiten in der Software den Zuschlag für einen Auftrag nicht erhält oder Probleme bei der Abrechnung von Bauleistungen erfährt.
Eigentums- und Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts gewährt Smartbricks GmbH dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software auf der spezifizierten Hardware und gemäß der im Vertrag festgelegten Anzahl an Lizenzen zur gleichzeitigen Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen. Der Kunde ist berechtigt, alle im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen internen Gebrauch zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte bleiben bei Smartbricks GmbH vorbehalten. Eine Beteiligung des Kunden an der Entwicklung der Software begründet keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte. Verstöße gegen die Urheberrechte von Smartbricks GmbH führen zu Schadenersatzansprüchen, die eine vollständige Entschädigung nach sich ziehen.
Die Erstellung von Kopien für Archivierungs- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich durch Smartbricks GmbH oder durch Dritte untersagt ist und sofern alle Urheberrechts- und Eigentumsvermerke auf den Kopien unverändert bleiben.
Sollte für die Gewährleistung der Interoperabilität der Software eine Offenlegung der Schnittstellen notwendig sein, muss der Kunde Smartbricks GmbH hierfür beauftragen und die entstehenden Kosten übernehmen. Erfüllt Smartbricks GmbH diese Anforderung nicht und der Kunde nimmt gemäß Urheberrechtsgesetz eine Dekompilierung vor, dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzforderungen.
Wenn Smartbricks GmbH Software zur Verfügung stellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Standardsoftware von Microsoft), unterliegt die Einräumung des Nutzungsrechts den Lizenzbestimmungen dieses Lizenzinhabers.
Gewährleistung
Smartbricks GmbH garantiert, dass die vertriebenen Softwareprodukte und erbrachten Dienstleistungen im Wesentlichen frei von Mängeln sind. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Minderung der Brauchbarkeit.
Der Anbieter gewährleistet zudem, dass die Softwareprodukte und Dienstleistungen die in den jeweiligen Dokumentationen oder Beschreibungen festgelegten Anforderungen erfüllen. Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern es sich um lediglich unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder um eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit handelt.
Fehlerbeseitigung:
Eine effektive Fehlerbeseitigung setzt eine detaillierte Fehlermeldung durch den Kunden voraus. Smartbricks GmbH benötigt alle notwendigen Informationen und Zugänge zur Fehleranalyse. Unbefugte Eingriffe in die Cloud-Lösung durch den Kunden oder Dritte schließen eine Gewährleistung aus.
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Verbesserung der Cloud-Lösung Vorrang. Smartbricks GmbH verpflichtet sich, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Kunde muss hierfür notwendige Unterstützungsmaßnahmen ermöglichen.
Notwendige Korrekturen und Ergänzungen bis zur Übergabe der Cloud-Lösung aufgrund von organisatorischen oder technischen Mängeln führt Smartbricks GmbH ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durch.
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnosen und vom Kunden zu vertretende Fehlerbeseitigungen sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden berechnet. Änderungen an der Software durch den Kunden oder Dritte heben die Gewährleistung auf.
Für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen an der Betriebsumgebung entstehen, übernimmt Smartbricks GmbH keine Gewährleistung.
Jegliche Gewährleistung entfällt für Programme, die nachträglich durch den Kunden oder Dritte modifiziert wurden.
Änderungen oder Ergänzungen bestehender Programme unterliegen der Gewährleistung nur in Bezug auf die durchgeführten Modifikationen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber Smartbricks GmbH verjähren sechs Monate nach der Übergabe an den Kunden.
Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Sofern nicht explizit anders vereinbart, unterliegen alle Vereinbarungen und Verträge zwischen Smartbricks GmbH und ihren Geschäftspartnern dem österreichischen Recht, unabhängig davon, ob die Leistungserbringung im In- oder Ausland erfolgt. Für alle sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, einschließlich Fragen der Vertragsauslegung, Gültigkeit und möglicher Ansprüche, wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichtes am Sitz von Smartbricks GmbH, in Graz, Österreich, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Diese Bestimmung findet Anwendung auf Vertragsbeziehungen zu Unternehmern. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese Bedingungen nur, soweit das KSchG nicht zwingend abweichende Regelungen vorsieht.